Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Sie können diese unter bestimmten Umständen freiwillig weiter führen.

Wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden selbstständig tätig sind und innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie Ihre Arbeitslosenversicherung freiwillig weiter führen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie in diesem 24-Monate-Zeitraum eine so genannte Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen haben. Der aktuelle Beitrag liegt bei etwas über 80 Euro (West) und knapp 70 Euro (Ost), unabhängig vom individuellen Einkommen. Die Beiträge müssen direkt an die Agentur für Arbeit bezahlt werden.

Tipp: Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden.

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