Sozialversicherung, Krankenkasse, Minijob-Zentrale

Kontaktieren Sie die Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter.

Als Arbeitgeber müssen Sie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ihre Mitarbeiter entrichten. Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt über die jeweilige Krankenkasse des Mitarbeiters, an die Sie dann sämtliche Beiträge zahlen müssen. Sie benötigen für die Anmeldung Ihres Mitarbeiters eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse sowie eine Kopie seines Sozialversicherungsausweises. Wenn Sie Minijobber (max. 450 Euro Einkommen pro Monat) beschäftigen wollen, müssen Sie diese bei der Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden.

» Anmeldung Minijob-Zentrale

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